Jugendwohnen für Blockschüler/innen
Auszubildende, die zum Blockunterricht nach München kommen, haben die Möglichkeit, im Salesianum zu wohnen und die zahlreichen Angebote der Einrichtung zu nutzen.
Unser Angebot im Überblick
- Wohnen mit Gleichaltrigen in familiärer Atmosphäre
- sozialpädagogische Begleitung
- jugendgerechte Wohnbedingungen (freundlich und praktisch eingerichtete Doppel- und Mehrbettzimmer)
- Hilfe bei Problemen im Alltag oder der Ausbildung/Berufsschule
- optimale Förderungsmöglichkeiten durch enge Kontakte zu Berufsschulen und ggf. Ausbildungsbetrieben
- umfangreiches Freizeit- und Sportangebot (Billard, Kicker, Tischtennis, Kegelbahn, Sporthalle, Sportplätze, Fitnessraum, Kletterwand, Hallenbad)
- Lern- und Begegnungsräume (Lounge, Hauskapelle)
- ausgewogene Verpflegung
Hinweis: Das Salesianum nimmt Blockschüler/innen bis zum Höchstalter von 27 Jahren auf (Stichtag 01.09. des jeweiligen Jahres).
Einblicke ins Jugendwohnen im Salesianum
Fotos: Klaus D. Wolf
Ansprechpartner
Bei Fragen und für Informationen wenden Sie sich bitte direkt an:
Herr Dragan Wagner
Telefon 089 / 48008-140
Fax 089 / 48008-200
E-Mail an Herrn Wagner
Anmeldung für einen Wohnheimplatz per Online-Kontaktformular
Fragen zur Finanzierung
Bei notwendiger auswärtiger Unterbringung wird der Wohnheimaufenthalt während der Blockbeschulung gemäß dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz durch den Schulaufwandsträger abzüglich eines Eigenanteils finanziert.
Voraussetzungen
- Der Berufsschülerin/dem Berufsschüler kann an aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen die tägliche Rückkehr zum Ort ihres/seines gewöhnlichen Aufenthalts nicht zugemutet werden.
- Dies trifft zu, wenn beim Benutzen öffentlicher Beförderungsmittel die Abwesenheit vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts mehr als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und der Berufsschule und zurück mehr als drei Stunden beträgt.
- Der Ausbildungsort muss innerhalb Bayerns liegen.
Die Bestätigung über die Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie von der Berufsschule, die Sie zukünftig besuchen werden. Das Formular dazu finden Sie auf der jeweiligen Homepage.
Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb außerhalb Bayerns liegt, und Umschüler/innen müssen die Unterbringungskosten selbst tragen.
Wenn Sie eine Unterbringung während überbetrieblicher Kurse oder Prüfungen benötigen, müssen Sie vorab klären, wer die Kosten dafür übernimmt (z.B. der Ausbildungsbetrieb oder die entsprechende Innung).
Formulare zum Download
Regelung zur Reservierung eines Wohnheimplatzes für Blockschüler/innen
Regelung zur Reservierung eines Wohnheimplatzes für Teilnehmer an Innungskursen der Bauinnung
Regelung zur Reservierung eines Wohnheimplatzes für Privatzahler
Formblatt Masernschutzgesetz